DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 2/2005
Fallen in die Zeit eines Krankenstandes Feiertage, dürfen diese Tage idR nicht vom Anspruch auf Entgeltfortzahlung abgezogen werden. Dies gilt sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte (bzw Lehrlinge). Grund: Der Entgeltanspruch nach dem ARG ist vorrangig gegenüber dem Anspruch nach dem EFZG bzw dem AngG.