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Kommunalsteuerpflicht von nicht wesentlich beteiligten Geschäftsführern

Lohnsteuer und AbgabenARD 5585/11/2005 Heft 5585 v. 22.4.2005

§ 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG, § 5 Abs 1 lit a KommStG - Für die abschließende Beurteilung, ob und aus welchen Gründen die Honorare, die an mit nicht mehr als 25 % beteiligte Geschäftsführer ausgezahlt werden, allenfalls der Kommunalsteuer unterliegen, ist auch von Bedeutung, ob der Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Bestimmung hinsichtlich der Weisungsfreiheit der Gesellschafter-Geschäftsführer enthält und wie diese konkret formuliert ist.

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