§ 175 Abs 1 ASVG - Erleidet ein selbstständig Erwerbstätiger auf der Fahrt von der Wohnung eines Verwandten, mit dem er gemeinsam gefrühstückt hat, zu einem Kunden einen Unfall, bleibt der Unfallversicherungsschutz für diesen Betriebsweg trotz der (längeren) Unterbrechung aus rein eigenwirtschaftlichen Gründen gewahrt, wenn der Weg in etwa auf der tatsächlich zurückgelegten Strecke (in der gleichen Richtung) und in etwa zu der gleichen Zeit zurückgelegt worden wäre, wenn die vorherige Unterbrechung wegen eigenwirtschaftlicher Verrichtungen weggedacht wird.