§ 7 Abs 4 iVm § 10 Z 5 KStG idF BGBl 1989/660, § 22 BAO - Bei Zwischenschaltung von Veranlagungsgesellschaften in Niedrigsteuerländern durch österreichische Unternehmen kann auch ohne Beurteilung dieser Steuervermeidungsmodelle als Gestaltungsmissbrauch nach § 22 BAO schon bei der gebotenen Auslegung der Vorschriften des KStG über die internationale Schachtelbeteiligung die Körperschaftsteuerfreiheit der erklärten „Beteiligungserträge“ verneint werden.