§ 25 AlVG - Hat ein handelsrechtlicher Geschäftsführer, dessen Angestelltenverhältnis zur Gesellschaft zwar beendet wurde, nicht aber die Organstellung, und der somit nicht als arbeitslos iSd § 12 AlVG anzusehen ist, bei der Antragstellung auf Gewährung von Arbeitslosengeld auf die im Antragsformular klar formulierte Frage, ob er in Beschäftigung, insbesondere als Geschäftsführer, stehe, mit „nein“ geantwortet, hat er gegenüber dem Arbeitsmarktservice seine fortdauernde Funktion als Geschäftsführer verschwiegen, sodass das zu Unrecht gewährte Arbeitslosengeld gemäß § 25 Abs 1 AlVG zurückzufordern ist.