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Textilindustrie - KV-Erhöhung ab 1. 4. 2005

Neue VorschriftenARD 5580/4/2005 Heft 5580 v. 5.4.2005

KV-Textilindustrie - Der gemeinsame Kollektivvertragsabschluss für Arbeiter und Angestellte in der Textilindustrie bringt mit Geltungsbeginn 1. 4. 2005 eine Erhöhung sowohl der Ist-Löhne/Ist-Gehälter als auch der Lehrlingsentschädigungen um 2,3 %. Auch die Mindestlöhne (Arbeiter) werden grundsätzlich um 2,3 % erhöht; bei den Mindestgehältern (Angestellte) beträgt die Erhöhung in verschiedenen Verwendungsgruppen je nach Beschäftigungsjahren unterschiedlich zwischen 2,1 % und 2,3 %.

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