Als letztes Bundesland hat nunmehr auch Salzburg die neuen Sozialhilferichtsätze ab 1. 1. 2005 verlautbart. Die Richtsätze betragen für Alleinunterstützte € 404,-, für Hauptunterstützte € 364,-, für Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 233,- und für Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 108,50. Verordnung der Slbg Landesregierung; LGBl für Salzburg 2005/23, 7. Stück, ausgegeben am 31.03.2005.