Im Bereich der Sozialversicherung, der Lohnsteuer und der sonstigen Abgaben gibt es unterschiedliche Bestimmungen hinsichtlich der Haftung und Schuldung der Beiträge bzw Abgaben. Die nachfolgende Aufstellung bietet einen kurzen Überblick über die Pflichten der Dienstgeber in diesem Bereich. Teil I beschäftigt sich mit den Bestimmungen in der Sozialversicherung; der in einer der nächsten Ausgaben des ARD-Betriebsdienstes veröffentlichte Teil II behandelt den Bereich der Lohnsteuer.