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Keine Beitragspflicht der Zweigniederlassung einer im Ausland eingetragenen Gesellschaft

SozialversicherungARD 5580/10/2005 Heft 5580 v. 5.4.2005

§ 35, § 67 ASVG - Die Rechtsansicht, dass es für die Beitragspflicht einer ausländischen Gesellschaft (hier: britische Ltd) nach dem ASVG auf die Registrierung einer Betriebsstätte in Österreich ankomme und folglich im Falle der Ablehnung der Eintragung der ausländischen Gesellschaft ins österreichische Firmenbuch nicht das im Ausland registrierte Unternehmen, sondern der „Repräsentant der Firma im Inland als Dienstgeber iSd § 35 ASVG anzusehen sei (hier: ein Gesellschafter der britischen Ltd, der den Dienstnehmer aufgenommen und mit ihm die Höhe des Entgelts vereinbart hat), ist unzutreffend. Die österreichische Zweigniederlassung käme selbst bei einer Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch nicht als Dienstgeber in Frage, weil eine Zweigniederlassung einer im Ausland eingetragenen Gesellschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt (vgl VwGH 29.03.2000, 97/08/0083, ARD 5172/15/2000).

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