Redaktionelle Anmerkung zu OGH 16.07.2004, 8 ObA 111/03m, ARD 5578/5/2005
Rechtssatz OGH
Ist ein behinderter Arbeitnehmer aufgrund seiner Behinderung nicht mehr imstande, die Tätigkeit auszuüben, für die er eingestellt worden ist (Kraftfahrer), und stimmte der Behindertenausschuss einer Kündigung nicht zu, dann hat der Arbeitgeber ihm das Entgelt gemäß § 1155 Abs 1 ABGB weiter zu zahlen. Es ist Sache des Arbeitgebers, ihm entsprechende Arbeit zuzuweisen.