§ 27 Z 1 AngG - Hat ein Arbeitnehmer im Rahmen eines dienstlichen Messebesuchs von der Absicht des einzigen Lieferanten des Unternehmens erfahren, in Österreich eine eigene Niederlassung zu gründen und die Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen zu beenden, wobei als einer der Beweggründe dafür der nicht zufrieden stellende mangelnde Kontakt zwischen der Geschäftsführung des Unternehmens und dem Lieferanten angegeben wurde, und hat der Arbeitnehmer dem Geschäftsführer davon keine Mitteilung gemacht, verwirklicht er mit seinem Verhalten den Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit iSd § 27 Z 1 AngG. Dies gilt insbesondere, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Verlust des Geschäftes für das Unternehmen von existenzieller Bedeutung ist. OLG Wien 19.11.2004, 9 Ra 131/04g. (Revision unzulässig)