§ 27 Z 1 AngG - Auch während eines schwebenden Anfechtungsverfahrens nach einer Kündigung können Entlassungsgründe verwirklicht werden, die den Dienstgeber zu einer Eventualentlassung berechtigen.
§ 27 Z 1 AngG - Auch während eines schwebenden Anfechtungsverfahrens nach einer Kündigung können Entlassungsgründe verwirklicht werden, die den Dienstgeber zu einer Eventualentlassung berechtigen.