Ausländische Unternehmer, die in Deutschland für ihr Unternehmen Lieferungen oder Leistungen beziehen, können die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen nur im so genannten Vorsteuer-Vergütungsverfahren (zurück) vergütet erhalten. Ab 1. 3. 2005 sind nunmehr alle Vorsteuervergütungsanträge an die Außenstelle Schwedt (bisher: Bonn) des Bundesamtes für Finanzen zu übersenden. Die Anschrift lautet: