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Zuständigkeitsänderung für Vorsteuervergütungsanträge in Deutschland

Lohnsteuer und AbgabenARD 5576/16/2005 Heft 5576 v. 18.3.2005

Ausländische Unternehmer, die in Deutschland für ihr Unternehmen Lieferungen oder Leistungen beziehen, können die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen nur im so genannten Vorsteuer-Vergütungsverfahren (zurück) vergütet erhalten. Ab 1. 3. 2005 sind nunmehr alle Vorsteuervergütungsanträge an die Außenstelle Schwedt (bisher: Bonn) des Bundesamtes für Finanzen zu übersenden. Die Anschrift lautet:

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