§ 47 Abs 2 EStG - Im Falle der Überlassung einer firmeneigenen Wohnung an ein Aktionärsehepaar aufgrund der Anstellung des Ehemanns als Vorstand der AG sind in Bezug auf den Investitionsfreibetrag aus dem Titel der „Wohnzwecke für betriebszugehörige Arbeitnehmer“ zur Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft des Vorstandes (vgl 25%-Beteiligungsgrenze) die Anteile der Ehepartner keiner gemeinsamen steuerlichen Betrachtung zu unterziehen.