§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG - Sind Zahnimplantate allein für die Berufsausübung als Hornist des Volksopernorchesters unmittelbar notwendig, können die im Vergleich zu einer üblichen (den normalen Aufwendungen für die Lebensführung Rechnung tragenden) Gebisssanierung anfallenden Mehraufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig sein.
VwGH 22.12.2004, 2002/15/0011