§ 254 Abs 6 ASVG - Eine vom Versicherten bezogene Urlaubsersatzleistung ist als Erwerbseinkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit anzusehen und führt daher zu einer Kürzung der Invaliditätspension. Gegen die Bestimmung des § 254 Abs 6 ASVG über die Teilpension bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
OGH 27.07.2004, 10 ObS 69/04a