Durch eine Änderung der Verordnung betreffend die Festsetzung der Richtsätze in der Sozialhilfe betragen die Sozialhilferichtsätze für Wien ab 1. 1. 2005 für Alleinunterstützte € 405,22, für Hauptunterstützte € 395,07, für Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 202,93 und für Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 121,49. Verordnung der Wiener Landesregierung; LGBl für Wien 2005/9, 9. Stück, ausgegeben am 25.02.2005.