Bundesgesetz, mit dem das Qualitätssicherungsgesetz erlassen und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) geändert werden soll
Ministerialentwurf 03.03.2005, 257/ME NR 22. GP
Neben der Schaffung eines Qualitätssicherungssystems für Abschlussprüfungen durch ein eigenes Bundesgesetz (Qualitätssicherungsgesetz) sollen die Änderungen des WTBG va der Entbürokratisierung und der Stärkung der Selbstverwaltung dienen; die gesetzlichen Maßnahmen betreffen ua: