Redaktionelle Anmerkung zu OGH 26.08.2004, 8 ObA 79/04g, ARD 5571/9/2005
Rechtssatz des OGH
Ein mit einem Vorstandsdirektor (einer Sparkasse) anlässlich einer Fusion, bei der keine gehaltsmäßige Verschlechterung (im Sinne einer „Besitzstandsklausel“) eintreten soll, vereinbartes Überstundenpauschale kann bei Entfall der Notwendigkeit von Überstunden aus dem Grund des § 1155 ABGB nicht gestrichen (widerrufen) werden.