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Versicherungspflicht des Ehemannes einer Tankstellenpächterin

SozialversicherungARD 5570/9/2005 Heft 5570 v. 25.2.2005

§ 4 Abs 2 ASVG - Hat sich ein Ehemann seiner Ehefrau und Pächterin einer Tankstelle gegenüber zur Übernahme der auf der Tankstelle anfallenden Arbeiten verpflichtet, hat er ein „Dienstversprechen“ abgegeben und sich seiner Ehefrau gegenüber verpflichtet, sich entsprechend der ihr im Pachtvertrag auferlegten Pflichten zu verhalten sowie täglich zu bestimmten Zeiten an der Tankstelle zu arbeiten, kann im Lichte der Rechtsprechung zum Beschäftigungsverhältnis iSd § 4 Abs 2 ASVG (vgl VwGH 16.05.2001, 96/08/0200, ARD 5296/19/2002) von einem Überwiegen jener Kriterien ausgegangen werden, die eine persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des Dienstnehmers mit sich bringen. Folglich unterlag der Ehemann als Dienstnehmer seiner Ehefrau der Versicherungspflicht nach ASVG und AlVG. VwGH 22.09.2004, 2002/08/0257. (Beschwerde abgewiesen)

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