§ 20 AngG, § 863 ABGB, § 20a KV-Landeshypothekenbanken - Da die Erklärung des Arbeitnehmers, das befristete Dienstverhältnis nicht verlängern zu wollen, einer Selbstkündigung nicht gleichzuhalten ist, ist der Arbeitnehmer nicht zum (teilweisen) Ersatz der vom Arbeitgeber aufgewendeten Ausbildungskosten verpflichtet , wenn der Kollektivvertrag eine solche Rückzahlungspflicht nur für den Fall einer Arbeitnehmerkündigung , einer berechtigten Entlassung oder eines unberechtigten vorzeitigen Austritts vorsieht.