§ 10a MSchG - Die 6-monatige Befristung des Dienstverhältnisses einer Sachbearbeiterin im Rechnungswesen, die alle für die ordnungsgemäße Buchführung und transparente Kostenrechnung erforderlichen Buchungen, Kontrollen und Kontenabstimmung sowie die ordnungsgemäße Abwicklung des Bargeldverkehrs vorzunehmen hatte, ist angesichts der Vielfalt der verschiedenen Buchhaltungsaufgaben und der erforderlichen Kenntnisse im komplexen EDV-Datenverarbeitungssystem sachlich gerechtfertigt, sodass es bei Schwangerschaft keinesfalls zu einer Verlängerung des Dienstverhältnisses bis zum Beginn des Beschäftigungsverbots kommt.