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Ausbildung einer Volksschullehrerin zur Familienberaterin

Lohnsteuer und AbgabenARD 5570/12/2005 Heft 5570 v. 25.2.2005

§ 16 Abs 1 EStG idF vor BGBl I 1999/106 - Bis zur Novelle des EStG 1988 durch das Steuerreformgesetz 2000, BGBl I 1999/106, zählten Aufwendungen für die Berufsausbildung zu den nicht abziehbaren Ausgaben für die Lebensführung.

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