§ 16 Abs 1 EStG idF vor BGBl I 1999/106 - Bis zur Novelle des EStG 1988 durch das Steuerreformgesetz 2000, BGBl I 1999/106, zählten Aufwendungen für die Berufsausbildung zu den nicht abziehbaren Ausgaben für die Lebensführung.
§ 16 Abs 1 EStG idF vor BGBl I 1999/106 - Bis zur Novelle des EStG 1988 durch das Steuerreformgesetz 2000, BGBl I 1999/106, zählten Aufwendungen für die Berufsausbildung zu den nicht abziehbaren Ausgaben für die Lebensführung.