vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unberechtigter Austritt wegen nicht schwer wiegender Ehrenbeleidigung

ArbeitsrechtARD 5569/6/2005 Heft 5569 v. 22.2.2005

§ 82a lit b GewO - Den Arbeitgeber trifft zwar grundsätzlich eine gewisse Vorbildfunktion und nicht jede Ehrenbeleidigung durch den Arbeitgeber ist unter Verweis auf das Arbeitsmilieu zu rechtfertigen, doch kann die Beschimpfung eines Arbeitnehmers mit den Worten „Schleich dichnicht als grobe Ehrenbeleidigung gewertet werden, wenn derartige Äußerungen dem Umgangston des Arbeitgebers (hier: Geschäftsführer einer Baufirma) entsprechen und von seinen Arbeitnehmer im Regelfall nicht ernst, sondern offenbar unbeeindruckt hingenommen wurden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte