§ 82a lit b GewO - Den Arbeitgeber trifft zwar grundsätzlich eine gewisse Vorbildfunktion und nicht jede Ehrenbeleidigung durch den Arbeitgeber ist unter Verweis auf das Arbeitsmilieu zu rechtfertigen, doch kann die Beschimpfung eines Arbeitnehmers mit den Worten „Schleich dich“ nicht als grobe Ehrenbeleidigung gewertet werden, wenn derartige Äußerungen dem Umgangston des Arbeitgebers (hier: Geschäftsführer einer Baufirma) entsprechen und von seinen Arbeitnehmer im Regelfall nicht ernst, sondern offenbar unbeeindruckt hingenommen wurden.