§ 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG - Auch wenn ein Käufer von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück wirtschaftlich gesehen vor allem an der Nutzungsvereinbarung interessiert ist, wonach ihm das ausschließliche, auf einen bestimmten Zeitraum eines jeden Jahres beschränkte Recht auf Benutzung eines bestimmten Apartments eingeräumt wird (so genanntes „Teilzeiteigentum“) und für den Fall der Nichtnutzung die Wohnungseinheit an andere Gäste vermietet wird, ändert dies nichts daran, dass er über das Grundstück im Rahmen der erworbenen Miteigentumsquote als Eigentümer verfügen kann. Es ist daher von einer Lieferung von „Grundstücken iSd § 2 Grunderwerbsteuergesetz 1987“ gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG auszugehen und die Umsatzerlöse aus dem Verkauf dieser Miteigentumsanteile sind somit steuerfrei. VwGH 20.10.2004, 2000/14/0185. (Bescheid aufgehoben)