§ 2 Abs 3 EStG - Auch wenn eine Tischlereiwerkstätte von einem BHS-Lehrer während einer 9 ½-jährigen Vorbereitungsphase nach eigenen Vorstellungen langsam und mit möglichst geringen Fremdmitteln aufgebaut wird und Räumlichkeiten für die Werkstätte nur im Nahebereich zum Arbeitsplatz gesucht werden, kann eine gewerbliche Tätigkeit bereits in der Vorbereitungsphase vor Erzielung der ersten Einnahmen vorliegen, wenn nach der konkreten Art der Wirtschaftsführung spätestens nach einem angemessenen Zeitraum unter Berücksichtigung einer ernsthaften Vorbereitungsphase Gewinne bzw Einnahmenüberschüsse erzielt werden und zudem innerhalb eines absehbaren Zeitraumes ein positives steuerliches Gesamtergebnis erwartet werden kann.