§ 27 AlVG - Sind die ab 1. 1. 2004 geltenden verschärften Anspruchsvoraussetzungen für das Altersteilzeitgeld nicht erfüllt, hat ein Arbeitgeber nur dann Anspruch auf Altersteilzeitgeld für eine Altersteilzeitvereinbarung, die noch im Jahr 2003 wirksam geworden ist, wenn er auch den diesbezüglichen Antrag an das AMS noch im Jahr 2003 gestellt hat.
VwGH 22.12.2004, 2004/08/0138