Redaktionelle Anmerkung zu OGH 24.09.2004, 8 ObA 81/04a, ARD 5568/9/2005
Rechtssatz des OGH
Die Versetzung eines Angestellten, der 15 Jahre als Händler im Bereich „Treasury“ verwendet wurde, in die Abteilung „Legal Desk“ (Rechtsabteilung) ist mangels einer Vereinbarung, er dürfe ausschließlich als Händler im Bereich „Treasury“ verwendet werden, zulässig. Aus der längeren Verwendung an einem bestimmten Arbeitsplatz kann für sich allein noch nicht geschlossen werden, dass sich der Aufgabenkreis des Arbeitnehmers auf diese zuletzt ausgeübte Tätigkeit beschränkt hätte. Die Auslegung des Arbeitsvertrages ist einzelfallbezogen.