§ 7 DHG, § 26 Z 2 AngG - Gemäß § 7 DHG ist während des aufrechten Bestandes des Dienstverhältnisses eine Aufrechnung von Schadenersatzansprüchen des Arbeitgebers gegen den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer der Aufrechnung nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Aufrechnungserklärung widerspricht.