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Ersatz von Vorstellungskosten

Basis-WissenARD 5566/10/2005 Heft 5566 v. 11.2.2005

In der Praxis tritt häufig die Frage auf, wer die im Zuge eines Bewerbungsverfahrens anfallenden Kosten zu tragen hat. Diesbezüglich ist va zu prüfen, wer die Initiative zum Vorstellungsgespräch ergriffen hat bzw ob sich der potenzielle Arbeitgeber (stillschweigend) zum Kostenersatz verpflichtet hat.

stillschweigende Verpflichtung zum Kostenersatz

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