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Veräußerung sämtlicher Gesellschaftsanteile ist kein Betriebsübergang

ArbeitsrechtARD 5562/1/2005 Heft 5562 v. 28.1.2005

§ 3 AVRAG, § 109 ArbVG - Veräußert der Alleingesellschafter einer Gesellschaft sämtliche Gesellschaftsanteile, stellt dieser Gesamtgesellschafterwechsel keinen Betriebsübergang iSd § 3 AVRAG dar, sodass auch das dort normierte Kündigungsverbot - ausgenommen bei einer vom Arbeitnehmer zu beweisenden Umgehungsabsicht - nicht zum Tragen kommt.

OGH 29.09.2004, 9 ObA 47/04h

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