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Kosmetiker, Fußpfleger, Masseure - Trinkgeldpauschalen in Vorarlberg

Neue VorschriftenARD 5561/6/2005 Heft 5561 v. 25.1.2005

Für alle Dienstnehmer und Lehrlinge (ausgenommen Angestellte, kaufmännische Lehrlinge und mittätige Ehepartner der Betriebsinhaber), die bei der Vlbg GKK versichert und in einem Betrieb beschäftigt sind, der der Landesinnung der Kosmetiker, Fußpfleger und Masseure der Wirtschaftskammer Vorarlberg angehört, werden folgende Trinkgeldpauschalen festgesetzt:

Dienstnehmer

€ 58,86 je Kalendermonat

Lehrlinge

€ 19,62 je Kalendermonat

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