Für alle Dienstnehmer und Lehrlinge (ausgenommen Angestellte, kaufmännische Lehrlinge und mittätige Ehepartner der Betriebsinhaber), die bei der Vlbg GKK versichert und in einem Betrieb beschäftigt sind, der der Landesinnung der Friseure der Wirtschaftskammer Vorarlberg angehört, werden folgende Trinkgeldpauschalen festgesetzt:
Dienstnehmer | € 58,86 je Kalendermonat |
Lehrlinge | € 19,62 je Kalendermonat |