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Gastgewerbe - Trinkgeldpauschalen in Vorarlberg

Neue VorschriftenARD 5561/4/2005 Heft 5561 v. 25.1.2005

Für alle Dienstnehmer (Arbeiter und Angestellte), die bei der Vlbg GKK versichert und in einem Betrieb beschäftigt sind, der den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Vorarlberg angehört, werden folgende Trinkgeldpauschalen festgesetzt:

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