Mit dem 3. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2004 (3. SVÄG 2004), BGBl I 2004/171, wurde die in§ 53b ASVGbestehendeZuschussregelungzur teilweisen Vergütung des Aufwandes für dieEntgeltfortzahlung bei Unfällenin Betrieben mit weniger als 51 Arbeitnehmernab 1. 1. 2005auch auf Entgeltfortzahlungen für durchKrankheit bedingte Arbeitsverhinderungenausgedehnt (vgl bereitsARD 5547/4/2004undARD 5556/4/2005). Hier eine übersichtliche Darstellung der neuen Bestimmungen: