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Kollektivvertraglicher Kündigungstermin zum „Ende der Arbeitswoche“

KollektivverträgeARD 5560/2/2005 Heft 5560 v. 21.1.2005

KV für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe - Sieht ein Kollektivvertrag (hier: KV für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe Österreichs) als Kündigungstermin das „Ende der Arbeitswoche“ vor, ist darunter der im Betrieb übliche letzte Arbeitstag der Woche zu verstehen.

OGH 24.09.2004, 8 ObA 31/04y

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