Änderung der Kärntner Öffnungszeiten-Verordnung 2003 betreffend Ausweitung der für den Verkauf von Lebensmitteln, Reiseandenken und notwendigem Reisebedarf sowie Artikeln des Trafiksortiments zulässigen Verkaufsfläche in Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Autobusbahnhöfen in der Landeshauptstadt Klagenfurt auf 500 m². Verordnung des Landeshauptmannes; LGBl für Kärnten 2004/61, 28. Stück, ausgegeben am 23.12.2004.