§ 27 Z 1 AngG, § 22 Abs 2 Z 2 HVertrG - Der Versuch eines Handelsvertreters (hier: freier Handelsvertreter), Kundenkontakte seines Auftraggebers auszunützen, um Produkte eines anderen Unternehmers zu vertreiben, indem er geschäftlichen Schreiben die Anmerkung anschloss, dass er auch eine weitere Firma vertrete, die ebenfalls für den Kunden interessante Produkte vertreibe, rechtfertigt jedenfalls die sofortige Auflösung des Vertragsverhältnisses wegen Vertrauensunwürdigkeit.