Verordnung des BMSG über die Ausnahme der Mitglieder der Kammer der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem GSVG. Die Gruppe der Rechtsanwälte wird rückwirkend ab 1. 1. 2000 hinsichtlich einer Erwerbstätigkeit, die die Teilnahme an der Versorgungseinrichtung einer Rechtsanwaltskammer begründet, von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem GSVG ausgenommen. BGBl II 2004/522, ausgegeben am 28.12.2004.