vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsanwälte - Ausnahme von Pensionsversicherung nach GSVG

Neue VorschriftenARD 5558/3/2005 Heft 5558 v. 14.1.2005

Verordnung des BMSG über die Ausnahme der Mitglieder der Kammer der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem GSVG. Die Gruppe der Rechtsanwälte wird rückwirkend ab 1. 1. 2000 hinsichtlich einer Erwerbstätigkeit, die die Teilnahme an der Versorgungseinrichtung einer Rechtsanwaltskammer begründet, von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem GSVG ausgenommen. BGBl II 2004/522, ausgegeben am 28.12.2004.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte