DG-Info Slbg GKK, 07.12.2004
Der EuGH hat in der Entscheidung EuGH 16.12.1993, C-334/92 , ARD 4547/8/94, ausgeführt, dass leitende Angestellte nicht vom Geltungsbereich der Insolvenz-RL 80/987/EWG ausgeschlossen werden dürfen, wenn sie vom nationalen Recht als Arbeitnehmer qualifiziert werden und nicht in den Ausnahmen im Anhang der Insolvenz-Richtlinie genannt sind.