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Unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2005

Neue VorschriftenARD 5552/4/2004 Heft 5552 v. 14.12.2004

Seit 1. 1. 2002 ändern sich die unpfändbaren Freibeträge („Existenzminimum“) automatisch mit jeder Änderung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für allein stehende Personen (§ 293 Abs 1 lit a sublit bb ASVG). Die folgenden Werte für die Berechnung der unpfändbaren Freibeträge geben bereits den Stand aufgrund der Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes ab 1. 1. 2005 auf € 662,99 wieder.

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