ESt-Protokoll 2004, Homepage des BMF 18.11.2004
Sachverhalt:
Veräußerungsgewinne iSd § 24 EStG werden unterschiedlich behandelt, je nachdem, ob für solche Veräußerungsgewinne die Progressionsermäßigung nach § 37 Abs 5 EStG oder eine Verteilung auf 3 Jahre nach § 37 Abs 2 Z 1 EStG beansprucht wird. Aus dem Gesetz ist dies jedoch nicht abzuleiten.