ESt-Protokoll 2004, Homepage des BMF 18.11.2004
Sachverhalt:
Ein Künstler (der seine Einkünfte nach der Künstler-Pauschalierung ermittelte), kreierte im Jahr 1989 im Auftrag der Stadt Wien für das Mozartgedenkjahr 1991 zwei Geräte, die er als „Optophone“ bezeichnete. Die Optophone wurden von der Gemeinde Wien im Jahr 1991 angemietet; die vereinbarten Mietentgelte wurden bis Mitte 1991 beglichen.