§ 37 Abs 1 AngG - Ein schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers iSd § 37 Abs 1 AngG, das zur Verwirkung der Konkurrenzklausel führt, bildet nicht unter allen Umständen einen Austrittsgrund iSd § 26 AngG. Es muss aber immerhin so schwer wiegend sein, dass es das Arbeitsverhältnis zerrüttete. OLG Wien 20.08.2004, 9 Ra 56/04b. (Revision unzulässig)
Anm.: Zurückweisung der außerordentlichen Revision durch OGH 25. 11. 2004, 8 ObA 108/04x, ARD 5584/7/2005.