vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verstoß gegen Konkurrenzklausel kein wettbewerbswidriges Verhalten

ArbeitsrechtARD 5552/23/2004 Heft 5552 v. 14.12.2004

§ 36 AngG, § 1 UWG - Die bloße Verletzung einer Konkurrenzklausel bedeutet für sich allein noch keinen Verstoß gegen § 1 UWG . Dieser wird nur dann begründet, wenn zur Vertragsverletzung weitere, die Sittenwidrigkeit begründende Umstände hinzukommen. Dies liegt etwa bei planmäßiger Förderung eines Wettbewerbs eines neuen Arbeitgebers durch Herstellen und Mitnahme von Kopien wichtiger Geschäftsunterlagen oder Speicherung von Kundendateien während des aufrechten Dienstverhältnisses zur späteren Verwendung im Konkurrenzunternehmen oder bei planmäßigem Vorgehen im Zusammenhang mit der Abwerbung von Kunden vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte