§ 1 UWG - Das Abwerben fremder Mitarbeiter ist im Grundsatz Teil des freien Wettbewerbs, ein Arbeitgeber kann sich daher nicht mit einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage dagegen wehren, dass Personalberater seine Angestellten zum Zwecke der Abwerbung während der Arbeitszeit anrufen, wenn der Anruf nicht über eine erste Kontaktaufnahme hinausgeht.