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Lächelnde Hinnahme einer Verwarnung - kein Entlassungsgrund

ArbeitsrechtARD 5552/15/2004 Heft 5552 v. 14.12.2004

§ 27 AngG - Die Mimik des Arbeitnehmers bei der Entgegennahme einer Anordnung bzw einer Verwarnung durch den Vorgesetzten (hier: lächelnde Zurkenntnisnahme) ist grundsätzlich rechtlich unerheblich und erfüllt keinen Entlassungsgrund. OLG Wien 21.07.2004, 8 Ra 94/04h. (Revision unzulässig)

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