§ 366 ABGB - Hat ein Arbeitgeber die Lohnsteuer eines Arbeitnehmers unter Zugrundelegung des höheren Sachbezugswertes für das zur Verfügung gestellte Firmen-Kfz - also mit dem Maximalwert in Höhe von 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Pkw - angesetzt und den daraus errechneten Steuerbetrag auch bereits entrichtet, kann keine Pflicht mehr zur Aufbewahrung der Fahrtenbücher bestehen. Da eine den Maximalbetrag übersteigende Steuerlast begrifflich nicht in Betracht kommt, kann den Arbeitgeber auch keine Nachweispflicht für die Inanspruchnahme einer Steuerbegünstigung treffen, die gar nicht geltend gemacht wird.